Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act (Art. 50). Unternehmen, die mit KI erzeugte Inhalte veröffentlichen, müssen diese unter bestimmten Voraussetzungen als KI-generiert kennzeichnen. Verantwortlich für den sichtbaren Hinweis ist das Unternehmen, das den Inhalt veröffentlicht.
Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Inhalte betroffen sind, wie ein guter Hinweis aussieht und wie Sie ihn im System umsetzen – mit dem AI-Bildgenerator sowie in eMailings und Landingpages.
Hinweis!
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Inhalt gekennzeichnet werden muss, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
Der AI Act unterscheidet drei Fälle:
| Inhalt | Kennzeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| Bilder, Videos und Audios, die realistisch wirken (Deepfakes) | Ja, wenn der Inhalt mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurde und für echt gehalten werden könnte – auch in der Werbung und auch bei erfundenen Personen. | Fotorealistische KI-Person im Header, Avatar-Video, geklonte Stimme, per KI geschöntes Produktfoto |
| Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Ja, wenn der Text ohne inhaltliche Prüfung durch einen Menschen veröffentlicht wird und niemand die redaktionelle Verantwortung trägt. | Automatisch erzeugte, ungeprüfte Meldungen zu Gesundheit, Finanzen oder Politik |
| Chatbots und Voicebots | Ja, immer – zu Beginn der Interaktion. | Chat auf der Website, Telefonassistent |
In der Regel keine Kennzeichnung ist nötig für:
- erkennbar künstliche Bilder wie Illustrationen, Cartoons oder Icons,
- übliche Bildbearbeitung wie Zuschnitt, Farbkorrektur oder das Entfernen von Staubflecken,
- gewöhnliche Werbetexte, Produkttexte und eMailings,
- Texte, die eine fachkundige Person inhaltlich geprüft hat und für die eine verantwortliche Person öffentlich benannt ist, z. B. im Impressum.
Tipp!
Kennzeichnen Sie im Zweifel. Ein Hinweis schadet nicht, ein fehlender Hinweis kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
So sieht eine gute Kennzeichnung aus
Ein bestimmtes Logo ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Empfänger ohne Mühe erkennen, dass KI im Spiel war:
- Sofort erkennbar: ohne Klick sichtbar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt.
- Gut lesbar: ausreichend groß, kontrastreich und nicht von anderen Elementen verdeckt.
- Barrierefrei: zusätzlich im Alternativtext des Bildes.
| Medium | Platzierung | Formulierung (Beispiel) |
|---|---|---|
| Bild | Im oder direkt am Bild | „KI-generiert“ bzw. „Mit KI bearbeitet“ |
| Video | Zu Beginn und wiederkehrend; nur im Abspann reicht nicht | „KI-generiert“ |
| Audio | Gesprochen zu Beginn | „Diese Stimme wurde mit KI erzeugt.“ |
| Text | Oberhalb des Textes oder direkt unter der Überschrift | „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“ |
KI-Bilder mit dem AI-Bildgenerator kennzeichnen
Der AI-Bildgenerator ist ein eigenes Objekt, das Sie an eMailings mit Modulen andocken können. Er kann den Hinweis direkt in das berechnete Bild einfügen. Dazu ergänzen Sie den Prompt um eine Kennzeichnungspassage und wählen bei Bedarf eine Bildvorlage für eine einheitliche Darstellung.
- Fügen Sie am Ende des Prompts eine Passage zur Kennzeichnung ein, z. B.: „Füge zum Schluss in der unteren linken Ecke einen gut lesbaren Hinweis mit dem exakten Wortlaut ‚KI-generiert‘ ein. Der Hinweis steht auf einem hellen Hintergrund, hat einen deutlichen Kontrast und wird von keinem anderen Bildelement überdeckt.“ Die Passage können Sie an Ihre Anforderungen anpassen.
- Wählen Sie für eine einheitliche Darstellung über mehrere Bilder hinweg eine passende Bildvorlage aus. Vorlagen für Kennzeichnungen enthält der Download AI-labels.zip am Ende dieses Beitrags.
- Setzen Sie das Häkchen bei [PRÜFEN: exakte Bezeichnung der Checkbox], damit die hinterlegte Bildvorlage berücksichtigt wird.
- Prüfen Sie das berechnete Bild: Der Hinweis muss vollständig, korrekt geschrieben und auch in der verkleinerten Darstellung im eMailing gut lesbar sein. Ist das nicht der Fall, berechnen Sie das Bild erneut.
Hinweis in eMailings und Landingpages ergänzen
Ein Hinweis im Bild ist nicht sichtbar, wenn ein E-Mail-Programm Bilder blockiert. Ergänzen Sie ihn deshalb zusätzlich als Text:
- Alternativtext: Beginnen Sie den Alternativtext des Bildes mit „KI-generiertes Bild:“ und beschreiben Sie anschließend den Bildinhalt.
- Bildunterschrift: Setzen Sie eine kurze Zeile wie „Bild: KI-generiert“ direkt unter das Bild.
- Texte: Wo eine Kennzeichnung für Texte nötig ist, platzieren Sie „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“ oberhalb des Textes oder direkt unter der Überschrift.
Gut zu wissen
- Die Pflichten nach Art. 50 AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Für Bilder, Videos und Audios, die vor diesem Datum erzeugt wurden, ist keine nachträgliche Kennzeichnung vorgesehen. Bei Texten zählt das Datum der Veröffentlichung.
- Eine sorgfältige Prüfung durch einen Menschen befreit nur bei Texten von der Kennzeichnung, nicht bei realistisch wirkenden Bildern, Videos oder Audios.
- Mit KI erzeugte Bilder können zusätzlich eine unsichtbare, maschinenlesbare Markierung enthalten. Sie ersetzt den sichtbaren Hinweis nicht und kann beim Bearbeiten oder erneuten Speichern verloren gehen.
- Die EU-Kommission stellt optionale Icons bereit („AI generated“, „AI modified“). Eine eigene, gleich gut erkennbare Formulierung wie „KI-generiert“ ist ebenso zulässig.
- Eine ausführliche Übersicht mit Beispielen und Checkliste bietet der Kompakt-Guide „KI-Inhalte richtig kennzeichnen“. [PRÜFEN: Ablage bzw. Download des Kompakt-Guides]
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